Kindertagesbetreuung ist Pflichtaufgabe aller Länder und Kommunen

Kindertagesbetreuung

Sie möchten wieder etwas mehr Zeit für sich haben, wieder arbeiten gehen oder Ihren Kleinen einfach nur die Chance geben, mit gleichaltrigen Kindern Zeit zu verbringen?

Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Kraft - das so genannte Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist Pflichtaufgabe aller Länder und Kommunen, womit diese auch für die Finanzierung derselben verantwortlich sind. Um die Kommunen  zu entlasten stellt der Bund die Finanzierungsgrundlage für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereit. Das Tagesbetreuungsgesetz soll entscheidende Verbesserungen gewährleisten:

• 230.000 zusätzliche Plätze in Kindergärten, Krippen und in der Tagespflege entstehen bis 2010.

• Die Qualität in der Betreuung steigt, Kinder erhalten eine frühe Förderung.

• Eltern eröffnet sich die Wahl zwischen unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten, die Tagespflege wird ausgebaut und durch Qualifizierungsmaßnahmen aufgewertet.

Ob Sie sich für eine Tagesmutter, ein Au-Pair-Mädchen, ein Babysitter, die Nachbarin, Oma und Opa oder die Krabbelgruppe des Kindergartens entscheiden, die Wahl liegt ganz bei Ihnen. Verschaffen Sie sich einfach einen Überblick über die verschiedensten privaten und öffentlichen Möglichkeiten!

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